LG Stuttgart: Klage gegen Daimler erfolgreich
Dr. Keusch Rechtsanwälte war mit einer Klage gegen die Daimler AG beim LG Stuttgart erfolgreich.
Fahren Sie aktuell einen „Diesel“, stellen sich Ihnen derzeit vermutlich viele rechtliche Fragen. Denn neben drohenden Fahrverboten sind bereits jetzt massive Wertverluste von Dieselfahrzeugen zu verzeichnen. „Softwareupdates“ können weder das Risiko beseitigen, dass man von einem Fahrverbot trotzdem betroffen ist, noch den Wertverlust Ihres Diesels verhindern. Es ist sogar zu befürchten, dass Updates die Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Diesel-Pkws erheblich beeinträchtigen – z. B. wegen höherem Treibstoffverbrauch und geringerer Laufleistung. Haltern von Dieselfahrzeugen drohen also empfindliche Schäden und Verluste.
Solche Schäden z. B. durch Wertverlust müssen Sie aber nicht einfach hinnehmen. Denn als Dieselfahrer haben Sie Rechte! Wir helfen Ihnen gerne, diese Rechte durchzusetzen.
Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, haben Sie ein Recht auf Ersatzlieferung bzw. Nachlieferung. Sie können ein Fahrzeug ohne Manipulation verlangen – ein Fahrzeug des gleichen Typs und der gleichen Ausstattung wie Ihr bisheriges Fahrzeug! Kosten für die Ersatzlieferung des anderen Fahrzeugs dürfen Ihnen dabei nicht in Rechnung gestellt werden. Der Austausch der Fahrzeuge darf Sie nichts „mehr“ kosten.
Wird der „Mangel“ – also die Manipulation – an Ihrem Fahrzeug nicht behoben, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Das bedeutet: Sie müssen Ihr Fahrzeug zwar zurückgeben, bekommen aber auch den Kaufpreis zurück, abzüglich eines bestimmten Betrages für Ihre Nutzung des Fahrzeugs (sog. Nutzungsersatz). Dieser Betrag ist u. a. individuell abhängig vom Alter des Fahrzeugs und seiner individuellen Nutzung.
Ist Ihr Diesel vom „Dieselgate“ betroffen, können Sie nach Ihrer Wahl STATT Ersatzlieferung oder Rücktritt eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Sie bekommen dann einen Teil des Kaufpreises, den Sie für Ihr Fahrzeug bezahlt haben, erstattet. Wie hoch dieser Beitrag ist, richtet sich nach dem Wertverlust, den Ihr Fahrzeug wegen der Manipulation erleidet. Vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Ersatzlieferung verlangen können Sie nach einer Kaufpreisminderung nicht mehr.
Außerdem stehen Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller zu, wenn Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist – also manipuliert wurde. Geht es darum, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – außergerichtlich oder vor Gericht –, ist normalerweise aber auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages das Ziel, sodass Sie auch den Kaufpreis erstattet bekommen.
Sie haben aber auch weitere Rechte, wenn Ihr Diesel manipuliert ist bzw. war: Denn auch die Rückabwicklung von Kredit- und Leasingverträgen ist in einem solchen Fall möglich. Neben der vollen Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages ist auch hier eine Minderung des Kaufpreises (und damit des Kreditbetrages / der Leasingrate) möglich!
Außerdem können Sie hier unter Umständen auch vom sog. Widerrufs-Joker Gebrauch machen: Eventuell können Sie Ihren Kreditvertrag für die Finanzierung Ihres Pkw komplett widerrufen, wenn Sie gar nicht oder falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Diese Möglichkeit sollte man individuell prüfen, da sich das finanziell für Sie sehr lohnen kann.
Dieselfahrverbote können zum (totalen) Wertverlust Ihres Fahrzeugs führen und zum kompletten Verlust Ihrer Mobilität in Innenstadtgebieten – bei einem privat genutzten Pkw, aber natürlich auch bei einem geschäftlich genutzten Fahrzeug. Bei einem Fahrverbot kann – je nach Ausgestaltung – ein Befahren bestimmter Regionen oder ganzer Innenstädte nicht mehr möglich sein. Die betroffenen Autos sind somit faktisch wert- und nutzlos.
Aus dieser Tatsache können sich die gerade geschilderten Rechte und Ansprüche ergeben, wenn es in Ihrer Stadt zu einem Fahrverbot kommt. Diese Rechte und Ansprüche müssen aber RECHTZEITIG geltend gemacht werden, damit keine Verjährung droht.
Nicht jeder „Diesel“ ist vom Abgasskandal betroffen. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf dieser Seite herausfinden, auf der wir Ihnen eine (nicht abschließende) Auflistung betroffener Fahrzeugmodelle zur Verfügung stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ob Sie Ansprüche gegen Händler und/oder Hersteller Ihres Fahrzeugs geltend machen können.
Grundsätzlich können Sie ganz unterschiedliche Ansprüche haben, wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Außerdem entwickelt sich die Rechtsprechung für betroffene Fahrzeughalter sehr günstig. Deswegen raten wir dazu, anwaltlich prüfen zu lassen, welcher Anspruch und welches Vorgehen in Ihrem Fall am besten für Sie ist. Da in einigen Fällen Ende 2018 Verjährung der Ansprüche droht, ist es sinnvoll, Ihre Ansprüche zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen.
Es besteht tatsächlich die realistische Gefahr, dass Ihre Ansprüche Ende 2018 verjähren. Gewährleistungsansprüche verjähren im Einzelfall sogar noch früher. Da außerdem die Wertentwicklung betroffener Fahrzeuge sehr negativ ist, raten wir dazu, möglichst umgehend professionellen Rechtsrat einzuholen, um sicher zu wissen, welche Rechte und Ansprüche Sie (noch) geltend machen können.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer rechtlichen Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen übernimmt, hängt grundsätzlich von den konkreten Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern der Rechtsschutzversicherungsvertrag beim Kauf Ihres Fahrzeugs schon bestand, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Schritte übernimmt.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sind und erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sollten Ihnen Ansprüche gegen den Fahrzeughändler oder den Hersteller Ihres Fahrzeugs zustehen, setzen wir diese Ansprüche entweder außergerichtlich oder vor Gericht durch. Auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.
Um in Ihrem Fall prüfen zu können, ob und welche Ansprüche Sie als Dieselfahrer ggfs. geltend machen können, benötigen wir Ihre Kontaktdaten, die Daten zu Ihrem Fahrzeug und Informationen zum Kauf/Leasing- und/oder Kreditvertrag.
Ob Sie als Dieselfahrer vom Abgasskandal betroffen sind und wie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall stehen, prüfen wir für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung. Grundsätzlich kann man festhalten, dass die Entwicklung in der Rechtsprechung für betroffene Fahrzeughalter sehr positiv ist und es sich für Dieselfahrer lohnt, rechtliche Möglichkeiten professionell einschätzen zu lassen.
Wir kümmern uns von A bis Z um Ihren Fall im Abgasskandal – von der Klärung Ihrer Ansprüche bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte!
Wir prüfen, ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Ihre individuellen Erfolgsaussichten stehen. Wir beantworten Ihre Fragen und machen Ihnen konkrete Vorschläge, wie man Ihre Ansprüche effizient durchsetzen kann. Wir machen auf Basis der mit Ihnen abgestimmten Strategie Ihre Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht für Sie geltend. Und kümmern uns bei Bedarf nach einem Vergleich oder Urteil auch um die rechtliche Abwicklung Ihrer Zahlungsansprüche (z. B. Zwangsvollstreckung).
Und nicht zuletzt kümmern wir uns gerne für Sie auch um die Abklärung der notwendigen Fragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihren konkreten Fall, denn auch im Abgasskandal ist nicht jeder Fall gleich! Wir klären, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug überhaupt betroffen sind und welche Rechte Ihnen gegen wen – Fahrzeughersteller oder Fahrzeughändler – zustehen.
Auf Basis unserer Analyse klären wir mit Ihnen, welches Vorgehen für Ihre Ziele und Wünsche am besten geeignet ist und entwickeln eine Strategie, die zu Ihnen und Ihrem Fall passt. Diese Strategie setzen wir dann außergerichtlich und gerichtlich mit all unserer Expertise und Erfahrung für Sie um, damit der Abgasskandal für Sie möglichst wenige negative Folgen hat.
Wenn Sie das wünschen, kümmern wir uns auch um die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Und selbstverständlich kümmern wir uns auch um die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite (Fahrzeughändler bzw. Fahrzeughersteller) und dem Gericht, das mit der Klärung Ihres Falles befasst ist.
Endet ein Verfahren im Abgasskandal gegen den Hersteller Ihres Fahrzeugs oder den Fahrzeughändler mit einem Erfolg – also mit einem Zahlungsanspruch –, kümmern wir uns auf Wunsch auch um die Beitreibung der Ihnen zustehenden Geldbeträge, auch wenn eine Zwangsvollstreckung notwendig werden sollte.
Nachfolgend stellen wir eine (nicht abschließende) Liste von Fahrzeugen zur Verfügung, die als „vom Abgasskandal betroffen“ gelten. Da die Ermittlungen derzeit andauern, ist es sehr wahrscheinlich, dass zukünftig auch weitere Fahrzeuge identifiziert werden, die manipuliert wurden.
Insofern raten wir dazu, Ansprüche grundsätzlich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen zu lassen, wenn Sie Halter eines Dieselfahrzeugs sind und befürchten, vom Abgasskandal betroffen zu sein. Denn neben Fahrzeugen aus dem Volkswagenkonzern (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) geraten immer weitere Hersteller in den Blick der Behörden (bspw. Mercedes, BMW, Peugeot, Fiat).
(hauptsächlich Fahrzeuge mit Baujahr 2008 bis 2014 und mit Dieselmotor), bspw.:
(hauptsächlich Fahrzeuge mit Baujahr 2008 bis 2014 und mit Dieselmotor), bspw.:
(hauptsächlich Fahrzeuge mit Baujahr 2008 bis 2015 und mit Dieselmotor), bspw.:
(hauptsächlich Fahrzeuge mit Baujahr 2008 bis 2014 und mit Dieselmotor), bspw.:
Betroffen sind bisher die Motoren OM 642 und 651. Diese Motoren wurden in einer Vielzahl von Fahrzeugen verschiedener Klassen (bspw. A-, C- und E-Klasse) verbaut. Die aktuellen Ermittlungen haben ergeben, dass vor allem auch die Fahrzeugklassen GLC und Vito betroffen sind.
Gemäß Urteil vom Landgericht Stuttgart im Januar 2019 (s.a. diesen Blog-Beitrag):
Auch weitere Hersteller (bspw. BMW, Peugeot) geraten immer mehr in den Blick der Behörden und der Öffentlichkeit. Erhöhte Achtsamkeit ist ratsam, um nicht etwaige Ansprüche zu verpassen.
Als Rechtsanwälte sind wir in unserer Kanzlei seit vielen Jahren mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Minderung oder Schadensersatz, befasst.
Wir stellen gerne unser umfassendes Wissen und unsere langjährige Erfahrung in Ihren Dienst, damit Sie zu Ihrem Recht als Betroffener des Abgasskandals kommen!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Keusch Rechtsanwälte war mit einer Klage gegen die Daimler AG beim LG Stuttgart erfolgreich.
Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 zu Gunsten eines Halters eines Fahrzeugs mit EA189 Motor entschieden.
Am Freitag (21.06.2019) hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Rückruf für 60 000 Mercedes-Diesel angeordnet. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen Martin Winterkorn und vier weitere Personen im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" erhoben. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf schweren Betrug und Untreue.
Nach übereinstimmenden Medienberichten erhebt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) neue Vorwürfe gegen Daimler wegen illegaler Abschalteinrichtungen.
Einen weiteren informativen Beitrag mit Dr. Keusch zum Dieselskandal finden Sie hier bei br.de
Auch an Porsche geht der Abgasskandal nicht spurlos vorbei. Nun gerät der Klassiker, der Porsche 911, in den Fokus. Offenbar leiden einige Jahrgänge des Sportwagens 911 der Marke Porsche unter „fehlerhaften Verbrauchswerten“, wie es elegant umschrieben wird.
Einen sehr informativen Beitrag mit vielen wichtigen Informationen finden Sie hier. Dr. Keusch gibt Antworten auf wichtige Fragen für die Abendschau im BR (Fernsehen).
Dr. Keusch Rechtsanwälte
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